Häufig kommt es vor, dass Landwirte ihr Milchkontingent verkaufen. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat in einem Erkenntnis festgestellt, dass der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Milchkontingentes dem Eigentümer und nicht dem Bewirtschafter zuzurechnen ist.
Der Erlös für die Veräußerung oder Verpachtung des Milchkontingentes ist bei pauschalierten Landwirten ab 1. 1. 2000 gesondert … mehr