Bei Führung der Lohnverrechnung sind die gesetzlichen Vorschriften und die Regelungen im Kollektivvertrag zu beachten; ausserdem ist zweckmässigerweise auch die Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung zu integrieren.
Im Rahmen der Lohnverrechnung schicken wir Ihnen monatlich per e-mail folgende Auswertungen
- Nettoabrechnung für jeden Dienstnehmer
- Zahlscheine
- Barauszahlungsliste
- Buchungsliste
und können alle Zahlscheindaten – auch für Lohnpfändungen – via ELBA zu Ihrem Bankrechner hochladen, dann müssen Sie die Zahlungen nur mehr durch TAN-Eingabe zur Durchführung freigeben (dieses Hochladen der Zahlscheindaten ist schon deshalb empfehlenswert, damit bei Zahlung der Lohnabgaben der Verwendungszweck richtig und vollständig ans Finanzamt übermittelt wird, weil sonst durch Rückfragen der Abgabenbehörde vermeidbare Kosten verursacht werden).
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse machen wir elektronisch und schicken Ihnen die Meldebestätigungen per e-mail. Auf Wunsch können wir Ihnen auch einen Dienstzettel – welcher dem Dienstnehmer ausgehändigt werden muss – übermitteln.
Nach Ablauf des Kalenderjahres schicken wir die Lohnzetteldaten ans Betriebsfinanzamt und reichen die Kommunalsteuererklärung – und in Wien die Dienstgeberabgabeerklärung – fristgerecht ein.
Als Zusatzdienstleistung bieten wir im Rahmen der Lohnverrechnung auch die
- Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung sowie
- Hinweise auf Änderungen im Kollektivvertrag
- Übermittlung der monatlichen Nettoabrechnung per e-mail an die Dienstnehmer
an.
Bei der Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung können wir die Anzahl der noch offenen Urlaubstage auf der monatlichen Nettoabrechnung für den Dienstnehmer andrucken; bei einer GPLA-Prüfung können wir die Urlaubsaufzeichnungen für jeden Dienstnehmer sofort vorlegen.
Wir speichern im Rahmen der Lohnverrechnung für jeden Dienstnehmer Eintrittsdatum und Grundbezug gemäß Kollektivvertrag sowie eine allfällige Überzahlung und können Sie daher rechtzeitig auf notwendige Bezugserhöhungen hinweisen, welche sich aufgrund von Änderungen im Kollektivvertrag und/oder durch Biennalsprünge ergeben; das Prüfungsrisiko wird dadurch deutlich verringert.
Auf Wunsch erstellen wir auch die notwendigen Meldungen für die Bauarbeiter-Urlaubskasse und kontrollieren die monatlichen Abrechnungen auf Übereinstimmung mit den Daten der Lohnverrechnung.
Kontaktieren Sie uns, wir legen Ihnen gerne ein Angebot!