Wenn eine Kapitalgesellschaft eine von den Gesellschaftern beschlossene Ausschüttung nicht aus den vorhandenen liquiden Mitteln abdecken kann, muss sie dafür Fremdkapital aufnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anerkannte nun die steuerliche Abzugsfähigkeit einer solchen Fremdfinanzierung.
Ob die dabei anfallenden Zinsen als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, war bislang umstritten. Der VwGH bejahte nun aber die Abzugsfähigkeit. … mehr