Wenn der Dienstnehmer es verlangt, ist der Dienstgeber verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis, durch die dem Dienstnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.
Der Dienstnehmer hat nur Anspruch auf ein auf den … mehr