Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass eine Steuerbefreiung für Heilbehandlungen bei chiropraktischen Behandlungen nur dann möglich ist, wenn die Behandlung ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Anordnung erfolgen darf.
Ein Chiropraktiker mit akademischer Ausbildung erhob Beschwerde gegen einen Umsatzsteuerbescheid, mit dem das Finanzamt seine Leistungen als steuerpflichtig einstufte. Der Chiropraktiker hatte diese als Heilbehandlungen … mehr