Bei Kleinbetragsrechnungen – Rechnungen, bei denen der Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer den Betrag von 400,00 Euro (seit 1. März 2014, vorher EUR 150,00) nicht übersteigt – genügt es für Zwecke des Vorsteuerabzuges, wenn nur einige wenige Rechnungsbestandteile – diese aber ausnahmslos und richtig – angegeben werden.
Die notwendigen Rechnungsbestandteile bei Kleinbetragsrechnungen – das … mehr