Firmenpensionen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte zugesagt wurden, können diese in Pensionskassen auslagern. Damit zusammenhängende Erleichterungen wurden bis Ende 2025 verlängert.
Arbeitgeber können bestehende Betriebspensions-Direktzusagen auf Pensionskassen übertragen, also aus dem Unternehmen „auslagern“ und damit insbesondere eine Verbesserung des Bilanzbildes bewirken, da in der Bilanz die entsprechende Rückstellung für … mehr