Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied über die Qualifizierung einer Geflügelmast als gewerbliche Tätigkeit.
Der Revisionswerber führte sowohl vor 2012 als auch in den Streitjahren, 2012 bis 2015, eine Geflügelmast als land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Jahr 2012 wurde eine neue Stallung errichtet, was die mögliche Anzahl der gehaltenen Hühner mehr als verdoppelte. Im … mehr