1:n statt 1:1 – neue Wege in der Steuerberatung

Gut informiert zu sein ist für einen Unternehmer unabdingbar und ohne Steuerberater ist es heute wohl unmöglich sich im Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen zurechtzufinden. Wenn dabei die Beratungskosten in verträglicher Höhe bleiben sollen ist es notwendig neue Wege in der Steuerberatung zu gehen.

1:n statt 1:1

Die Begriffe „1:n“ und „1:1“ bezeichnen üblicherweise Beziehungen zwischen einzelnen Tabellen in einer Datenbank. Hier ist allerdings gemeint, dass auch in der Steuerberatung nicht jedes Problem in direkter Kommunikation zwischen Steuerberater und Klient besprochen werden muss ( = „1:1“), sondern Lösungen für ähnlich gelagerte Probleme vom Steuerberater an alle seine Klienten kommuniziert werden sollten ( = „1:n“).

Nachdem Beratungsleistungen nach Zeitaufwand verrechnet werden wird der Klient danach trachten diesen Zeitaufwand so niedrig wie möglich zu halten – aber trotzdem muss er ausreichend informiert bleiben, damit er mögliche Problemstellungen erkennen und bei Bedarf weitere Informationen einholen kann.

Wegfall der „Tür und Angel-Gespräche“ durch digitale Belegbilder

Früher mussten jeden Monat Papierbelege zum Steuerberater gebracht werden und im Zuge dessen wurde der Klient oft in einem Gespräch „zwischen Tür und Angel“ auf mögliche Problemstellungen hingewiesen.

Heute werden aus Kostengründen nur mehr Belegbilder elektronisch zum Steuerberater übermittelt; damit sind aber diese „Tür und Angel-Gespräche“ weggefallen – der Klient muss aber trotzdem über steuerliche Änderungen und mögliche Risiken informiert werden.

Artikel auf der Homepage als Informationsquelle

Wir veröffentlichen daher regelmäßig Artikel zu steuerlichen Änderungen und Wissenswertem – mit Links zu ähnlichen Beiträgen – auf unserer Homepage. Damit kann sich jeder zu einer bestimmten Problemstellung informieren und muss nur bei Bedarf weitere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

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