Steuerberatung beginnt bei der Buchhaltung

Belege oder Zahlen der Buchhaltung sind oft Auslöser für steuerliche Beratung. Daher sollte die Buchhaltung auch vom Steuerberater – und nicht als „In-House-Lösung“ oder von einem gewerblichen Buchhalter – geführt werden.

Kostenvergleich

Für einen Unternehmensgründer erscheinen die Kosten der extern geführten Buchhaltung zunächst vielleicht hoch, wenn man aber bedenkt welche Kosten durch Anschaffung von Buchhaltungsprogramm, Schulung von Mitarbeitern und EDV (Hard- und Software für Datensicherung, Virenschutz etc.) anfallen dann ist auch in der Gründungsphase die Buchhaltung beim Steuerberater die kostengünstigere Lösung.

Aber auch bei über 1000 Buchungen im Monat ist mit den heutigen technischen Möglichkeiten die Buchhaltung beim Steuerberater besser aufgehoben, wenn man bedenkt welche Kosten durch eine ausgebildete Buchhalterin verursacht werden und welche Probleme entstehen, wenn diese Buchhalterin durch längeren Krankenstand, Urlaub oder Karenz ausfällt.

Systemintegration beim Steuerberater

Während früher Papierbelege händisch in der Buchhaltung erfasst wurden und auch im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung samt Steuererklärungen oftmals Daten nochmals eingegeben wurden, werden heute Belegbilder elektronisch übermittelt und in der Buchhaltung direkt mit der Buchungszeile verknüpft; bei Erstellung des Jahresabschlusses und Ausfertigung der Steuererklärungen wird direkt auf die Daten der Buchhaltung – und nötigenfalls auch auf die Belegbilder, wodurch Rückfragen beim Klienten unterbleiben können – zugegriffen.

Obwohl die laufende Buchhaltung einerseits und die Erstellung von Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung samt Steuererklärungen andererseits auch beim Steuerberater von Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikation gemacht werden, haben doch alle diese Mitarbeiter jederzeit Zugriff auf alle Daten der Buchhaltung und die Belegbilder.

Damit Mahnungen zeitnah verschickt werden können wird auch die Buchhaltung beim Steuerberater heute oft wöchentlich aufgebucht; durch Datenimport und elektronische Versendung der Auswertungen ergibt sich daraus kein wesentlicher Mehraufwand.

Beratung ergibt sich aus der Buchhaltung

Durch Führung der laufenden Buchhaltung hat der Steuerberater Kenntnis über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens und kann daher auch Tipps zur Verminderung der Steuerbelastung oder Risikovermeidung geben.

Klärungsbedürftige Fragen treten oft auch im Zusammenhang mit einzelnen Belegen aus der laufenden Buchhaltung auf; diese können fast immer in einem kurzen Telefonat geklärt werden.

Selbstanzeige bei der Betriebsprüfung?

Nachdem bei einer höheren Umsatzsteuer-Nachzahlung auch ein Finanzstrafverfahren droht, ist eine Selbstanzeige erst im Zuge der Betriebsprüfung nicht empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass ein Vorsteuerabzug nur dann zusteht, wenn in der verbuchten Eingangsrechnung alle vom Umsatzsteuergesetz geforderten Rechnungsbestandteile aufscheinen. Obwohl die Rechnungsprüfung eigentlich schon von Klienten vor Zahlung vorgenommen werden sollte lehrt die Erfahrung, dass im Zuge der Erstellung der laufenden Buchhaltung die Eingangsrechnungen nochmals geprüft werden müssen.

Berufsbild der Steuerberater

Das Berufsbild der Steuerberater zeigt, dass wir vor allem die Interessen des Klienten vertreten und ihn vor allen steuerlichen Risken bewahren, damit er sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.

Das ist aber nur möglich wenn wir umfassende Kenntnis über Ihr Unternehmen und Ihre steuerlichen Verhältnisse haben – und dazu ist es notwendig dass wir auch Ihre laufende Buchhaltung führen.

Kontaktieren Sie uns, wir legen Ihnen gerne ein Angebot!