Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter – Autobahnvignetten können wieder sorgenfrei geschenkt werden

Viele Unternehmen wollen sich mit kleinen Aufmerksamkeiten bei Ihren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Alle Jahre wieder stellt sich dabei die Frage, ob diese Geschenke der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind jährlich bis zu einem Wert von € 186 je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Kosten für Sachgeschenke eines Jahres sind zusammenzurechnen und unterliegen nur soweit der Steuer- und Sozialversicherungspflicht als die € 186 -Grenze je Mitarbeiter überschreiten wird.

Was kann man schenken?

Als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendungen gelten neben den üblichen Geschenken wie Weinflaschen oder Geschenkpäckchen auch Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können sowie Goldmünzen und Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht (etwa Philharmoniker-Münzen). Bargeldzuwendungen gelten allerdings immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
Wurde im letzen Jahr aufgrund einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates noch davor gewarnt, Autobahnvignetten als Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter zu verschenken, sieht die Situation in diesem Jahr nach einer Änderung des Einkommensteuergesetzes anders aus: Danach können Autobahnvignetten wieder sorgenfrei als Weihnachtsgeschenke verschenkt werden.

Auch die Weihnachtsfeier ist begünstigt

Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für den Arbeitnehmer eigentlich einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu € 365 pro Mitarbeiter und Jahr von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Betriebsveranstaltungen eines Jahres, also neben Weihnachtsfeiern auch Betriebsausflüge oder andere Betriebsfeiern. Die Kosten für sämtliche Betriebsveranstaltungen eines Jahres sind zu addieren und soweit sie € 365 je Mitarbeiter überschreiten, steuer- und sozialversicherungspflichtig.