Nimmt ein Mieter am Bestandsobjekt bauliche Änderungen vor, wie etwa den Einbau einer Küche oder sanitärer Anlagen, so kann dies beim Vermieter zu einer Steuerpflicht führen.
Fall 1: Mieter investiert freiwillig
Diesfalls stehen die Investitionen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters. Somit steht auch dem Mieter die Abschreibung … mehr