Seit 2013 ist eine Auflösungsabgabe zu zahlen, wenn ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber beendet wird, welches der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt; diese Auflösungsabgabe wurde 2017 weiter angehoben.
Höhe der Auflösungsabgabe
Seit Jänner 2017 beträgt die Auflösungsabgabe EUR 124,00. Bei der Einführung im Jahr 2013 war sie nur in Höhe von EUR 110,00 zu entrichten – … mehr