Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebes und Sanierungsgewinne bilden die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung, können aber auch davon ausgenommen werden.
Bei der Veräußerung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils entstehen mitunter hohe Veräußerungsgewinne. Sanierungsgewinne können entstehen, wenn es im Zuge eines Insolvenzverfahrens zu einem Forderungsverzicht seitens der Gläubiger kommt. Diese Gewinne zählen zu … mehr