Obwohl die GmbH in vielen Fällen nicht den gewünschten Vorteil der Risikobeschränkung bringen kann, ist diese Rechtsform bei Unternehmensgründern unverändert äusserst beliebt. Aufgrund der erheblichen Steuermehrbelastung gegenüber einem Einzelunternehmen muss die Ein-Personen-GmbH als Steuerfalle bezeichnet werden.
Mit Ein-Personen-GmbH ist eine GmbH gemeint, welche nur eine einzige natürliche Person als Gesellschafter hat und … mehr