Mit 1.1.2016 wurde eine Grundlage geschaffen, um sogenannte Scheinunternehmen aus dem Geschäftsverkehr zu ziehen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt zu diesem Zweck eine Liste von Scheinunternehmen, in der bereits erste Einträge aufscheinen.
Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt, sollte beachten, dass er als Bürge und Zahler in die Haftung genommen werden kann. … mehr