Helfen nahe Angehörige im Familienbetrieb aus, ist anhand der Vereinbarung und der tatsächlich ausgeübten Praxis zu beurteilen, ob ein Dienstverhältnis oder „familienhafte Mitarbeit“ vorliegt.
Im Falle des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die mitwirkenden Personen zur Sozialversicherung anzumelden. Unentgeltlichkeit ist nur dann gegeben, wenn keine Geld- oder Sachbezüge (auch nicht von Dritten!) gewährt … mehr