Lohn- und Sozialdumping wird durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bekämpft. Ab 1.1.2017 gilt eine neue Haftungsbestimmung speziell für den Baubereich.
Das Gesetz soll Arbeitnehmern das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen. Kontrollorgane der Gebietskrankenkassen, der Finanzpolizei und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) … mehr