Bei vorzeitiger Alterspension wegen langer Versicherungsdauer kann eine Erwerbstätigkeit dazu führen, dass die vorzeitige Alterspension wegfällt. Hier ist also Vorsicht geboten.
Geht jemand in Pension und hat er bereits das Regelpensionsalter (bei Frauen ist das die Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Männern die Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht, so darf er jede … mehr