Unternehmer haben bei Zahlungen von Lizenzgebühren, Beratungs-, Vortrags-, Künstler-, Sportler- und Architektenhonoraren oder Aufsichtsrats- und Gestellungsvergütungen an Steuerausländer eine Abzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Die Abzugssteuer war bis Mitte 2007 stets vom Bruttobetrag der Auszahlung zu berechnen, damit zusammenhängende Werbungskosten oder Betriebsausgaben konnten nicht in Abzug gebracht werden. Die Abzugssteuer … mehr