Dient ein Gebäude unmittelbar der Erzielung von Vermietungseinkünften können Schäden infolge höherer Gewalt steuerlich sofort abgesetzt werden. Wird das Gebäude nur für private Wohnzwecke verwendet, können Kosten zur Schadensbeseitigung als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Bei den Sonderausgaben besteht im Gegensatz zu den direkt absetzbaren Ausgaben eine betragsmäßige Deckelung: … mehr