Erfolgte eine Liegenschaftsschenkung oder deren Eintragung im Grundbuch erst nach dem 1. August 2008, kommt bereits statt dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz die Neuregelung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Anwendung.
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (GrESt) bildet der dreifache Einheitswert. Bei der Übergabe einer land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft im Familienverband reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf den … mehr