Die Leerstehung eines Mietobjektes kann hohe Verluste mit sich bringen. Diese sind aber nur dann mit anderen positiven Einkünften des Steuerpflichtigen verrechenbar, wenn das betreffende Objektes auch als ,,Einkunftsquelle durch Vermietung“ anerkannt wird.
Vorweg ist also zu prüfen, ob überhaupt eine Vermietungstätigkeit im einkommenssteuerlichen Sinne gegeben ist. Dazu muss die Vermietung zu … mehr