Option in Selbstständigenvorsorge nur noch bis 31.12.2008!

GSVG-versicherte Selbstständige wurden zum 1.1.2008 verpflichtend in das System der betrieblichen Vorsorge einbezogen. Neben Land- und Forstwirten haben auch Freiberufler die Möglichkeit, freiwillig in das System zu optieren.

So können etwa freiberuflich tätige (Zahn-)Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ziviltechniker oder Notare noch bis zum 31.12.2008 in das System der betrieblichen Vorsorge optieren. Die Option erfolgt durch Abschluss eines Vertrages mit einer Vorsorgekasse. Wurde in das Modell optiert, ist ein späteres Opting-Out oder ein Einschränken oder Aussetzen der Beitragsleistung nicht mehr möglich. „Berufsanfänger“ haben ebenfalls ein Jahr ab Beginn der Tätigkeit bzw. Beginn der Pflichtversicherung Zeit, in das System der betrieblichen Selbstständigenvorsorge zu optieren.

Rechtsanwälte und Notare

Im Optionsmodell gibt es unterschiedliche Beitragsgrundlagen, die abhängig von der Berufsgruppe sind. Grundsätzlich sind die Beiträge auf Grundlage der vorläufigen Pensionsversicherungsbeitragsgrundlage zu entrichten. Bei Rechtsanwälten und Notaren gilt grundsätzlich die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung (jährliche Höchstbeitragsgrundlage 2008: € 55.020) als Beitragsgrundlage. Der Beitrag in die betriebliche Vorsorge beträgt 1,53% dieser Beitragsgrundlage.

Auszahlung steuerfrei

Die an die Vorsorgekasse bezahlten Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Option in das System der betrieblichen Vorsorge wird daher umso günstiger, je höher das steuerpflichtige Einkommen und damit der Grenzsteuersatz ist. Die Auszahlung aus der Kasse als Einmalbetrag wird – wie auch für Dienstnehmer – mit 6% besteuert. Wird der Betrag an eine dafür vorgesehene Institution, wie etwa eine Pensionszusatzversicherung, übertragen und als laufende Rente ausbezahlt, ist die Auszahlung steuerfrei.

Beispiel: Ein Rechtsanwalt erzielt jährlich steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von € 100.000. Er optiert in das System der betrieblichen Vorsorge. Seine Beitragsgrundlage beträgt € 55.020. Davon hat er Beiträge in Höhe von 1,53%, also € 841,81, an die betriebliche Vorsorgekasse zu bezahlen. Da die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar sind und der Rechtsanwalt aufgrund der Höhe seines steuerpflichtigen Einkommens mit dem 50%igen Grenzsteuersatz besteuert wird, finanziert er sich 50% der Beiträge – das sind € 420,90 – allein durch die Steuerersparnis.