Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Da diese Leistungen mitunter sehr komplex sind und sich ständig neue Formen entwickeln, ist aber die Feststellung, welche Leistungen davon betroffen sind, schwierig.
Beim Versicherungsvertreter stellt sich die Qualifizierung noch einfacher dar. Er ist als Person von der Umsatzsteuer befreit. Damit er aber als … mehr