Für die Umsatzsteuer wird eine ärztliche Praxisgemeinschaft nur dann akzeptiert, wenn sie nach außen hin in Erscheinung tritt. Ist für den Patienten ersichtlich, dass er sich zur Behandlung in eine Gemeinschaftsordination begibt, dann ist diese Gemeinschaft auch als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen.
Sie muss dann ihre Umsätze in einer eigenen … mehr