Auf den ersten Blick kann es für Fotografen mit vorwiegend privater Klientel vorteilhaft erscheinen, nur 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wenn die Finanz die Bilder dann aber als ,,nicht künstlerisch“ qualifiziert, stehen Probleme ins Haus.
Künstler dürfen statt dem Normalsteuersatz von 20% den begünstigten Satz von 10% auf ihre Leistungen verrechnen. … mehr