Die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetznovelle brachte vor allem Änderungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigten. Waren deren Mehrstundenleistungen bisher bis zum Erreichen der wöchentlichen Normalarbeitszeit ohne Zuschlag zu vergüten, so unterliegen sie ab dem Jahr 2008 einer 25%igen Zuschlagspflicht.
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die dienstvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 … mehr