Seit dem 1.5.2016 ist der 13%ige Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen anzuwenden. Aufgrund dieser Erhöhung muss die Berechnung des Vorsteuerabzuges bei Nächtigungsgeldern angepasst werden.
Generell gilt, dass für im Inland durchgeführte, ausschließlich durch den Betrieb veranlasste Reisen die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges besteht. Der Vorsteuerabzug kann dabei von den tatsächlichen Aufwendungen für die Übernachtungen bzw. … mehr