Unternehmen, die mit der Realisierung von größeren oder langfristigen Projekten betraut sind, haben besonders auf die korrekte Ausstellung von Anzahlungs- und Teilzahlungsrechnungen zu achten.
Bei Fehlern bei der Rechnungsausstellung oder bei falscher Beurteilung der Entstehung der Umsatzsteuerschuld bzw. dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges kann es nämlich zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages in der Regel … mehr