Registrierkassenpflicht – Prüfung durch Finanzpolizei ab Herbst 2016

Die Registrierkassenpflicht – welche entsprechend der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nun endgültig ab 1. Mai 2016 gilt – wird ab Juli 2016 im Rahmen von Betriebsprüfungen und ab Herbst 2016 verstärkt auch durch die Finanzpolizei geprüft.

Laut Information durch die Finanzverwaltung ist geplant, mit den Prüfungen der Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 zu beginnen. Zunächst werden die Registrierkassen im Rahmen der normalen Außenprüfung mitgeprüft, ab Herbst sind verstärkt Prüfungen auch mit Unterstützung der Finanzpolizei vorgesehen.

Wird keine Registrierkassa geführt, obwohl die massgeblichen Grenzbeträge (Jahresumsatz EUR 15.000,00, davon Barumsatz EUR 7.500,00) überschritten sind, ist die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß und die Abgabenbehörde ist damit berechtigt Umsatz und Gewinn zu schätzen.

Wenn sich infolge einer Schätzung Steuernachzahlungen ergeben, werden auch Strafen nach dem Finanzstrafgesetz verhängt (zB wegen Verkürzung der Umsatzsteuer).

Es ist daher – falls trotz bestehender Registrierkassenpflicht noch keine Registrierkassa angeschafft wurde – dringender Handlungsbedarf gegeben.