Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass das Verlustabzugsverbot bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verfassungskonform ist.
Steuerpflichtige, die ihre betrieblichen Gewinne mithilfe doppelter Buchführung oder mittels Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, können Verluste, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, als Sonderausgaben geltend machen (Verlustabzug).
Mithilfe einer periodenübergreifenden Verlustverrechnung soll es zu keiner … mehr