Wer im Zusammenhang mit dieser Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze anschafft oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Systems vornimmt, kann eine steuerliche Prämie in Anspruch nehmen.
Dazu ergingen nun einige Informationen des Finanzministeriums.
- Der Zeitraum für die Inanspruchnahme der Prämie wurde mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 bis zum