Seit 1.1.2017 ist ein Unternehmer umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, wenn sein Unternehmen im Inland betrieben wird. Vermieter, die im Ausland ansässig sind, jedoch im Inland ihr Unternehmen betreiben, können daher die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Bisher galt, dass neben der Umsatzgrenze von € 30.000 der Wohnsitz des Unternehmers bzw. der Sitz der Gesellschaft in Österreich sein … mehr