Reparaturen in vermieteten Gebäuden sind nach verschiedenen Kriterien steuerlich geltend zu machen. Die Aufwendungen können entweder sofort zur Gänze oder verteilt über mehrere Jahre abgesetzt werden.
Grundsätzlich können Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, verteilt über eine Nutzungsdauer von mindestens 67 Jahren (1,5% Abschreibung pro Jahr) abgeschrieben … mehr