Häufig werben Unternehmen mit der Ausgabe von kostenlosen Gutscheinen um potenzielle Kunden. Für das Steuerrecht ist jedoch Gutschein nicht gleich Gutschein.
Erfolgt die Gutscheinabgabe aus allgemeinem Werbeinteresse, stellt die Gutscheineinlösung durch die Kunden Werbekosten des Unternehmens dar. Steht hingegen die Gutscheinausgabe mit einem nachfolgenden Umsatz im Zusammenhang, kommt es im Falle der … mehr