Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses karenzieren zu lassen, um sich weiterzubilden. Mit 1.1. 2008 haben sich die Voraussetzungen für eine solche Bildungskarenz geändert.
Die Bildungskarenz ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren, der Arbeitgeber muss mit der Karenzierung einverstanden sein. Der Arbeitnehmer hat also … mehr