Erhöhtes Augenmerk legt die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die Aufzeichnungen der Unternehmer. Nicht immer entsprechen dabei die Kassabuchaufzeichnungen den abgabenrechtlichen Vorschriften.
Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 trat für Unternehmer ab 1.1.2007 die Verpflichtung ein, Barein- und Barausgänge täglich einzeln aufzuzeichnen. Gleichzeitig wurde vom Finanzministerium eine Verordnung zur vereinfachten Losungsermittlung beschlossen, die sogenannte „Barbewegungsverordnung“. … mehr