Wenn für die Nicht-Vermietbarkeit eines Objektes die wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer Generalsanierung ins Treffen geführt werden kann, könnte eine außergewöhnliche Abnutzung auch nach österreichischer Rechtslage durchgeführt werden.
Im Rahmen der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ kommen die laufende Abschreibung für Abnutzung (AfA) – die 1,5% pro Jahr beträgt – sowie die Abschreibung für außergewöhnliche … mehr