Stufe 2 Abfrage der UID-Nummer über Finanz Online möglich

Kein Vorsteuerabzug ohne gültige UID-Nummer! Als leistender Unternehmer muss man daher überprüfen, ob die UID-Nummer des Geschäftspartners gültig ist.

Das qualifizierte Bestätigungsverfahren (Stufe 2) überprüft nicht nur die Gültigkeit einer UID-Nummer (einfaches Stufe 1 Bestätigungsverfahren), sondern setzt diese auch in Verbindung zu einem konkreten Unternehmen. Die Stufe 2 Abfrage sollte insbesondere bei Neukunden oder bei Zweifel an der Richtigkeit der UID-Nummer vorgenommen werden. Bisher war eine Stufe 2 Abfrage aber nur über das UID-Büro möglich und meistens mit einer längeren Wartezeit verbunden. Nunmehr ist eine solche Abfrage auch über Finanz Online möglich. Die Bestätigung der Stufe 2 Abfrage sollte jedenfalls ausgedruckt werden, um einen entsprechenden Nachweis bei einer Prüfung des Finanzamtes zu haben.

Achtung: Derzeit ist die Überprüfung der UID-Nummer nur für grenzüberschreitende EU-Sachverhalte vorgesehen. Die Finanz überlegt aber, diese Pflicht auch auf rein innerstaatliche Vorgänge auszudehnen.