Bauten auf fremden Grund und Boden werden auch als „Superädifikate“ bezeichnet. Der Superädifikatserrichter muss bereits im Zeitpunkt des Baus die Absicht haben, das Bauwerk nicht dauerhaft auf dem fremden Grundstück zu belassen. Diese Absicht muss sich nach außen in der Bauweise oder in der bloß temporären Benützungsabsicht des Errichters zeigen.
Das Eigentum … mehr