Für Zeiträume ab 1.2.2011 können nur noch Produktionsbetriebe einen Antrag auf Energieabgabenvergütung beim Finanzamt stellen. Diese Einschränkung wurde 2012 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Auch der Verwaltungsgerichtshof war im vergangenen Jahr nicht untätig und hat einige interessante Erkenntnisse zur Berechnung der Energieabgabenvergütung veröffentlicht.
Um die Höhe des Vergütungsbetrages zu ermitteln, ist zunächst der Nettoproduktionswert … mehr