Vorsteuer-Rückerstattung, Offenlegung des Firmenbuch-Jahresabschlusses, Herabsetzungsantrag, Arbeitnehmerveranlagung – viele steuerrelevante Agenden müssen bis zum 30.9. eines Jahres erledigt werden. Finden Sie nachstehend einen Auszug über wichtige Steuerfristen.
Vorsteuerrückerstattung im EU-Raum
Seit 2010 sind Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, vereinfacht in jenem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer … mehr