Auch bei Lieferungen von Videospielkonsolen, Laptops und Tablets, von bestimmten Metallen sowie von Energie an Wiederverkäufer schuldet seit 1.1.2014 der leistungsempfangende Unternehmer die Umsatzsteuer.
Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist im Regelfall jener Unternehmer, der die Leistung erbringt. Mit 1.1.2014 geht – zusätzlich zu den bisher schon geregelten Fällen – bei der Lieferung der … mehr