Ob ein GmbH-Geschäftsführer nach dem ASVG oder dem GSVG zu versichern ist, macht einen Unterschied. Die Beitragssätze im ASVG sind nämlich wesentlich höher.
Der Beitragssatz im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) liegt bei 39,9% der Beitragsgrundlage, während im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) lediglich 25,15% anfallen. Dazu kommen im GSVG lediglich 1,53% Mitarbeitervorsorge- bzw. Selbständigenvorsorgebeitrag. Außerdem … mehr