Bisher musste der Erwerber eines Gegenstandes als Nachweis für die Güterbewegung im Zeitpunkt der Abholung eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat aber festgestellt, dass dieses zeitlich sehr strenge Erfordernis sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
Für den Nachweis von umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen … mehr