Nur ausnahmsweise können bestimmte Organstrafmandate als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich sind Strafen, die durch das Verhalten des Betriebsinhabers ausgelöst werden, nämlich als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich irrelevant.
Wer kennt das nicht: Einmal falsch geparkt und schon ein Strafzettel am Auto. Wie ist dieser Vorfall aber aus steuerrechtlicher Sicht … mehr