Durch die genaue Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers auf der Rechnung soll gewährleistet werden, dass nur der tatsächliche Leistungsempfänger die Vorsteuer aus dieser geltend machen kann.
Die Vorsteuer kann nur geltend machen,
- wer auf der Rechnung als Leistungsempfänger ausgewiesen ist und
- an wen die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Wenn … mehr