In einem Zivilprozess hat die unterlegene Partei der obsiegenden deren Anwaltskosten zu ersetzen. Fraglich ist, ob die unterlegene Partei den Vorsteuerabzug aus den zu ersetzenden Kosten geltend machen kann.
Grundsätzlich kann nur der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen, der in der Rechnung als Leistungsempfänger genannt wird. Beim Prozesskostenersatz fehlt diese Voraussetzung. Die … mehr