Sollten im Zuge einer Prüfung Mängel festgestellt werden, so droht gemeinnützigen Vereinen der Verlust der abgabenrechtlichen Begünstigungen.
Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen zahlreiche abgabenrechtliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Diese Begünstigungen liegen unter anderem darin, dass bei Umsätzen aus kleinen Vereinsfesten keine Umsatzsteuer abzuführen ist (gleichzeitig … mehr