Das neue Deregulierungsgesetz bietet ab 2018 eine einfachere Möglichkeit, eine Einpersonen-GmbH zu gründen. Das sind GmbHs, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist.
Nach dem Gesetz ist die Gründung einer Einpersonen-GmbH mit einem Stammkapital von € 35.000 auch ohne Beiziehung eines Notars möglich, weshalb die diesbezüglichen Kosten gespart … mehr