Manipulationsschutz der Registrierkasse – ab 1. April 2017 wird gestraft

Jede Registrierkasse ist bis spätestens 31. März 2017 mit einem Manipulationsschutz auszustatten; die Nichteinhaltung dieser Frist hat wesentliche Konsequenzen.

Strafe bis zu € 5.000

Nach dem 31. März 2017 kann für den fehlenden Manipulationsschutz nach dem Finanzstrafgesetz eine Strafe bis zu € 5.000,00 verhängt werden.

Von einer Bestrafung abzusehen ist gemäß Information auf der BMF-Homepage zur Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen (Punkt 23), wenn der Unternehmer

  • über eine Registrierkasse nach Kassenrichtlinien verfügt,
  • Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
  • nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass er die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder Kassenhändler bis Mitte März 2017 beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in seiner Sphäre gelegen ist.

Registrierkassenprämie nur bei rechtzeitiger Umrüstung

Die Registrierkassenprämie in Höhe von € 200,00 kann nur mehr beantragt werden kann, wenn die Umrüstung der Registrierkasse bis spätestens 31. März 2017 vorgenommen wird.

Die Umrüstung der Registrierkasse sollten Sie daher – falls noch nicht geschehen – raschestmöglich und nachweislich beauftragen.