Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner wurde mit Wirkung ab der Veranlagung 2007 ein Freibetrag für investierte Gewinne eingeführt. Durch diese Begünstigung können sie bis zu 10% ihres steuerpflichtigen Gewinnes (maximal jedoch € 100.000) steuerfrei stellen, sofern sie abnutzbare Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens im Gewinnjahr angeschafft haben.
Allerdings müssen diese die begünstigte Gewinnbesteuerung vermittelnden … mehr