Bislang konnte ein Lehrverhältnis nach der Probezeit nur durch einvernehmliche Lösung sowie durch Auflösung aus wichtigen Gründen beendet werden. Seit 28. Juni 2008 besteht nun aber die Möglichkeit der außerordentlichen Auflösung.
In der Vergangenheit bestand nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit keine Möglichkeit zur Auflösung des Lehrverhältnisses wenn sich bei der Erlernung des … mehr