Registrierkassenpflicht – Kontrollen der Finanzverwaltung

Bei der Registrierkassenpflicht stellt sich mittlerweile die Frage, ob das Steuermehraufkommen den Kontrollaufwand der Abgabebehörde rechtfertigt; auch jetzt im April 2017 werden wieder verstärkt Nachschauen in Betrieben durchgeführt.

Seit April 2017 werden von der Abgabenbehörde wieder Nachschauen bei Unternehmen im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht durchgeführt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen handelt es sich in erster Linie um formelle Kontrollen, bei denen in der Regel lediglich ein Finanzbeamter die Nachschau vornimmt (solistische Nachschau).

Es wird eruiert, ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird, ob bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bis spätestens 15. März ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde und ob die Kassa sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind. Weiters wird kontrolliert, ob der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nach-gekommen wird. Zudem wird auf Basis des 0-Belegs mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung geprüft bzw. kontrolliert, ob die Kasse gesetzeskonform in Betrieb genommen wurde.

Ab dem 3. Quartal 2017 werden verstärkt Umsatzsteuersonderprüfungen durchgeführt, bei denen auch die Einhaltung der Registrierkassenpflicht geprüft wird.