Falls Land- und Forstwirte Waldparzellen, Forstbetriebe (Teilbetriebe) oder Mitunternehmeranteile an Forstbetriebe verkaufen, sind seit dem Inkrafttreten der neuen Immobilienertragsteuer mit 1. April 2012 neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Hinsichtlich der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes des stehenden Holzes sind gesetzlich keine Änderungen eingetreten. Hier gilt weiterhin, dass für den Verkauf des Holzes der volle … mehr