Info-Blog

Die neue Immobilienertragsteuer für Forstbetriebe

Falls Land- und Forstwirte Waldparzellen, Forstbetriebe (Teilbetriebe) oder Mitunternehmeranteile an Forstbetriebe verkaufen, sind seit dem Inkrafttreten der neuen Immobilienertragsteuer mit 1. April 2012 neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Hinsichtlich der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes des stehenden Holzes sind gesetzlich keine Änderungen eingetreten. Hier gilt weiterhin, dass für den Verkauf des Holzes  der volle … mehr

Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen

Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.

Bisher gab es die Möglichkeit, für Busse im Ortslinienverkehr, dieselbetriebene Schienenfahrzeuge sowie für den sogenannten „Agrardiesel“ die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten. Diese Begünstigungsbestimmung wird mit Wirkung ab 2013 gestrichen.… mehr

Steuerabkommen mit der Schweiz

Am 13. April 2012 wurde ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich beschlossen. Damit will Österreich in der Schweiz veranlagtes Vermögen legalisieren und die künftige Hinterziehung von Zins-, Spekulations- und anderen Veranlagungseinkünften auf Schweizer Konten, die in Österreich Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, verhindern.

Das Abkommen gilt für sämtliche natürlichen Personen, die in … mehr

Auslandsverluste

Sowohl steuerliche Unternehmensgruppen als auch Betreiber ausländischer Betriebsstätten können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland erlittene Verluste von den inländischen positiven Einkünften abziehen. Dieser ausländische Verlustabzug muss in späteren Jahren jedoch nachversteuert werden, wenn die im Ausland bestehenden Verlustvorträge im Ausland durch dort erzielte Gewinne verbraucht werden.

Hierbei müssen allerdings diese ausländischen Verluste … mehr

Solidarabgabe von Besserverdienern

Eine Solidarabgabe werden künftig rund 20.000 Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, leisten müssen. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu nicht mehr als 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, werden zur Kasse gebeten. Die Neuregelung gilt ab Jänner 2013 bis Ende 2016.

Im Rahmen der Solidarabgabe werden zukünftig die sonstigen Bezüge, wie … mehr

Einschränkung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer

Ähnlich der Solidarabgabe bei Angestellten wird auch der Gewinnfreibetrag künftig gestaffelt. Die Staffelung ist von der Höhe des Gewinns abhängig und auf die Jahre 2013 bis 2016 befristet.

Der Grundfreibetrag kann von allen natürlichen Personen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesell-schaften) unabhängig von der Art der Gewinnermittlung geltend gemacht werden (GmbHs sind vom Gewinnfreibetrag … mehr

Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Grundstücken auf 20 Jahre verlängert

Bisher mussten bei Gebäudeinvestitionen die geltend gemachten Vorsteuern berichtigt werden, sofern sich die „maßgeblichen Verhältnisse“ geändert haben. Dies betraf einen 10jährigen Berichtigungszeitraum nach Vornahme der Investition. Diese Berichtigungsfrist wird auf 20 Jahre verlängert.

Allerdings kann die Vorsteuer in beide Richtungen – also zu Lasten oder auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen – in … mehr

Geschäftsraumvermietung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieter

Bei einer Vermietung an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter kann der Vermieter künftig nicht mehr beliebig zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung optieren. Dadurch verliert er sein aliquot auf die Geschäftsraumvermietung entfallendes Vorsteuerabzugsrecht. Früher geltend gemachte Vorsteuern müssen eventuell anteilig zurückgezahlt werden.

Die Geschäftsraumvermietung kann künftig nur noch dann umsatzpflichtig erfolgen, wenn das Mietobjekt nahezu ausschließlich für … mehr

Auflösungsabgabe ab 1.1.2013

Mit dem Sparpaket 2012 wurde eine Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeführt.

Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hat der Dienstgeber eine „Auflösungsabgabe“ in Höhe von € 110 zu entrichten.

Ausnahmsweise ist keine Auflösungsabgabe zu leisten, wenn

  • das (freie) Dienstverhältnis auf höchstens sechs
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