Seit 1. April 201 kommt die „Herstellerbefreiung“ nicht zur Anwendung, wenn das selbst hergestellte Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf der Erzielung von Einkünften (z. B. aus Vermietung) gedient hat. Allerdings könnte auch in solchen Fällen die Hauptwohnsitzbefreiung zu einer gänzlichen Steuerfreiheit führen.
Von der Immobilienertragsteuer sind Einkünfte aus … mehr