Wird vom Vermieter an den Mieter ein Kostenersatz für getätigte Mieterinvestitionen bezahlt, liegen beim Vermieter Werbungskosten vor, die je nach Art der Mieterinvestition entweder über die Abschreibung zu verteilen oder sofort abzugsfähig sind.
Steckt hingegen der Mieter Geld in das Mietobjekt, ohne dafür einen Kostenersatz zu erhalten, fließt der sich daraus für … mehr