Seit 1.1.2013 dürfen sogenannte Ist-Versteuerer auch ihren Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der Rechnungszahlung geltend machen, sofern ihr Vorjahresumsatz weniger als € 2 Millionen beträgt.
Ist-Versteuerer sind Unternehmer, die die Umsatzsteuer erst bei Zahlung ihrer Kunden in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen müssen. Bisher konnten sich diese Unternehmer bereits bei Vorliegen der Rechnung die Vorsteuer … mehr