Bislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht.
Die Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen ist für Unternehmer mit geringerem Aufwand verbunden, da einige Rechnungsmerkmale nicht enthalten sein müssen. Damit sich der rechnungsempfangende Unternehmer aber … mehr