Ab der Veranlagung 2014 gibt es keine Einschränkung der Verlustvortragsgrenze für natürliche Personen. Und bei Wartetastenverlusten fällt die 75%-ige Verrechnungsgrenze.
Bis zur Veranlagung 2013 können betrieblich erlittene Verluste aus vorangegangenen Jahren nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies unabhängig davon, ob der Gewinn im … mehr