Für die Auslegung einiger Begriffe in Sachen „Abgabenbetrug“ brachten nun zwei Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofes (OGH) Klarheit.
Der Abgabenbetrug ist das am schärfsten bestrafte Delikt im Finanzstrafbereich. Wer ausschließlich durch das Gericht zu ahndende Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung, des Schmuggels, der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder Abgabenhehlerei begeht und dabei falsche … mehr