Ärzte können weiterhin nur „klassische“ Berufskleidungsstücke als Betriebsausgaben geltend machen. Ob die Kleidung von einem Berufsbedarfshändler bezogen wird oder nicht, spielt für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit keine Rolle.
Ein Facharzt für Innere Medizin legte beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH).gegen den die Absetzbarkeit seiner weißen Berufskleidung ablehnenden Bescheid Berufung mit der Begründung ein, dass die … mehr